Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten,
 
früher Ausfallzeiten, Fachausdruck in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Unterfall der so genannten beitragsfreien Zeiten (§ 58 SGB VI). Anrechnungszeiten sind Zeiten, während derer eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus individuellen, aber sozialpolitisch anerkannten Gründen (z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit) unterbrochen oder - im Falle der Ausbildung - aufgeschoben war. Als Anrechnungszeiten werden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu höchstens sieben Jahren angerechnet. Die Anrechnungszeiten gehen in die Berechnung der Entgeltpunkte ein und können sich so auf die Höhe der Altersrente auswirken.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Anrechnungszeiten — ab 1.1.1992 mit dem Rentenreformgesetz 1992 (SGB VI) eingeführte neue Bezeichnung für die früheren ⇡ Ausfallzeiten. Erfasst werden Zeiten, in denen aufgrund besonderer Sachverhalte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorhanden sind …   Lexikon der Economics

  • Erziehungszeiten — Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Vgl. auch ⇡ Kindererziehungszeiten …   Lexikon der Economics

  • Anrechnungszeit — Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sog. Berücksichtigungszeiten, eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitragsgeminderte Zeiten — sind ein Begriff des deutschen gesetzlichen Rentenrechts. Im Überblick der rentenrechtlichen Zeiten unterfällt die beitragsgeminderte Zeit den sog. Beitragszeiten. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Kasuistik 3 Rechtsfolgen …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtleistungsbewertung — Die Gesamtleistungsbewertung bzw. das Gesamtleistungsmodell ist ein Begriff der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Dieses Modell wurde 1992 eingeführt und löste die Durchschnittsbildung ab, die in der Regel nur die mit Beitragszeiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland — Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland erstreckt sich vom Deutschen Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung galt lange Zeit als fortschrittlich, war und ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Wartezeit (Sozialversicherungsrecht) — Wartezeit ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht, genauer gesagt wird der Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Wartezeiten bei den unterschiedlichen Rentenarten 3 Siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzzeiten — Ersatzzeiten,   Fachausdruck der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten vor dem 1. 1. 1992, in denen eine Versicherung aus Gründen unterblieben ist, die nicht in die individuelle Verantwortung, sondern in die politische Verantwortung der… …   Universal-Lexikon

  • Anwartschaft — auf Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen. I. Gesetzliche Rentenversicherung:1. Für ⇡ Altersrente Erfüllung der ⇡ Wartezeit erforderlich. 2. Für ⇡ Rente wegen Erwerbsminderung reicht die Erfüllung der Wartezeit allein nicht aus.… …   Lexikon der Economics

  • Altersrente — Die Altersrenten sind neben den Renten wegen Erwerbsminderung und den Renten an Hinterbliebene eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bezug einer Altersrente ist vor allem vom Erreichen einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

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